Warum Studio Campus
Das Studio Notarile Campus kümmert sich mit Präzision und Effizienz um jedes Anliegen und gewährleistet maximale Transparenz und Klarheit in jeder Phase.
Dienstleistungen für Einzelpersonen
Verträge, Hypotheken, Immobilienfonds, Maklerverträge und mehr.
Dienstleistungen für Unternehmen
Firmenprotokolle und notarielle Dienstleistungen für Firmengründungen oder Start-ups.
Dienstleistungen für Kunden aus dem Ausland
Notarielle Unterstützung für Kunden aus dem Ausland in Deutsch, Englisch und Französisch.

Schenkungen, Hypotheken und Vermittlungsvereinbarungen
Notarielle Dienstleistungen für Haus und Familie mit Unterstützung und Beratung.
Abfassung eines Familienvertrags oder eines Testaments, Vorbereitung von Schenkungsurkunden und Eheverträgen.

Schenkungen,
Hypotheken und Vermittlungsvereinbarungen
Notarielle Dienstleistungen für Haus und Familie mit Unterstützung und Beratung.
Abfassung eines Familienvertrags oder eines Testaments, Vorbereitung von Schenkungsurkunden und Eheverträgen.
Beratung und Urkunden für Unternehmen und Start-ups
Von der Start-up-Phase bis zur Gründung: Das Notariat Campus begleitet jeden Kunden bei der Gründung eines Unternehmens. Wir unterstützen Sie auch beim Verkauf oder der Verpachtung eines Unternehmens und beraten beim Generationswechsel.


Notarielle Beratung auf Deutsch, Englisch und Französisch
Notarielle Unterstützung in deutscher Sprache für alle Arten von Handels- und/oder Unternehmenstransaktionen.
Erstellung von zweisprachigen Urkunden und notarielle Beratung für Kunden aus dem Ausland - in der Gallura und auf ganz Sardinien.
Notarverträge- und Beratungen für Erbfälle
Unterstützung durch das Notariat bei der Abfassung des Vertrags.
Überprüfung durch das Grundbuchamt vor der Erstellung der Erbschaftserklärung.
Übergabe der Unterlagen an das Finanzamt und Einreichung der Katasterübertragung der geerbten Immobilie.


Rechtsbehelfe für Minderjährige und entmündigte Personen
Das Studio Notarile Campus kümmert sich um alle Formalitäten und Rechtsbehelfe für alle an die zuständige Justizbehörde gerichteten Anträge, für die eine Genehmigung durch eine Urkunde erforderlich sind, wie z.B. im Falle von Minderjährigen und/oder entmündigten Personen.